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3BKSPIT

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3BKSPIT Dreijähriges Berufskolleg Sozialpädagogik - praxisintegriert

Ziele der Ausbildung

  • Staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher

Dauer der Ausbildung

  • Die gesamte Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.

Aufnahmevoraussetzungen

  • der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozial-pädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Die theoretische Ausbildung

  • Der Fachunterricht findet weitestgehend in Handlungs- und Lernfeldern statt.

Erwerb der Fachhochschulreife

  • Mit dem erfolgreichen Besuch des Zusatzunterrichtes in den Fächern Mathematik und Englisch kann mit Abschluss der Berufsausbildung die Fachhochschulreife erworben werden.

Die praktische Ausbildung

  • Sie umfasst mindestens 660 Stunden praktische Ausbildung pro Schuljahr. Die Ausbildung kann in allen Arbeitsfeldern des Berufsbildes einer Erzieherin stattfinden (u.a. Kindertagesstätten, Horten, Schulkindergärten, Förderschulen, Jugendzentren, ...)
  • Es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag zwischen Bewerber und Ausbildungseinrichtung/Träger vorliegen. Die Ausbildungsvergütung passt sich an den aktuellen TVÖD an.

Zur Aufnahme sind vorzulegen

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Kopie des Zeugnisses je nach Aufnahmevoraussetzung
  • Ausbildungsvertrag

Anmeldefrist

  • Bis zum 15. Juni eines Jahres
  • Der Ausbildungsvertrag muss unmittelbar nach Vertragsabschluss mit dem Träger der Schule vorgelegt werden, spätestens bis zu Beginn des Schuljahres.

Fachabteilung Pflege