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3BFP

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3BFP Berufsfachschule Pflege

Ziel der Ausbildung

  • Der neue Beruf der Pflegefachfrau/des Pflegefachmanns fasst ab 2020 die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einem neuen Berufsbild zusammen.
  • Die neue Ausbildung vermittelt die erforderlichen Kompetenzen für die selbstständige und umfassende Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen stationären und ambulanten Pflegesituationen.
  • Je nach Interesse wählt man vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsbetrieb aus den Gebieten stationäre Langzeitpflege (z.B. Pflegeheim), ambulante Langzeitpflege (z.B. ambulanter Pflegedienst) oder Akutpflege (Krankenhaus). Da die Ausbildung generalistisch ist, werden diese Einsätze ergänzt um weitere Einsatzgebiete.

Beginn Dauer der Ausbildung

  • Die Ausbildung beginnt am 1. August eines Jahres dauert drei Jahre.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertig oder erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder Hauptschulabschluss oder gleichwertig plus: erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder erfolgreich abgeschlossene mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege oder die staatliche Anerkennung als Altenpflegehelfer/in bzw. als Krankenpflegehelfer/in
  • Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein aktuelles ärztliches Zeugnis.
  • Der Nachweis eines anerkannten Ausbildungsplatzes in einer Einrichtung, die dem Ausbildungsverbund „Generalistische Pflegeausbildung im Landkreis Waldshut“ angehört.

Theorie und Praxis

  • 1. und 2. Ausbildungsjahr:
    • Orientierungseinsatz (Ausbildungsbetrieb) 400 - 460 Stunden
    • Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim) 400 Stunden
    • Pflichteinsatz ambulante Pflege (Pflegedienst) 400 Stunden
    • Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus) 400 Stunden
    • Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung 60-120 Stunden
  • 3. Ausbildungsjahr:
    • Vertiefungseinsatz (Ausbildungsbetrieb) 500 Stunden
    • Pflichteinsatz Psychiatrie 120 Stunden
    • Weiterer Einsatz 80-160 Stunden
  • Das ergibt insgesamt ca. 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Die Ausbildung umfasst ca. 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht. Es findet Blockunterricht statt. Der Blockplan steht auf der Homepage zum Download bereit. Die Praxisblöcke mit Einsatzstellen werden von der Koordinierungsstelle verbindlich geplant.
  • Nach dem zweiten Schuljahr findet eine Zwischenprüfung statt. Eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung finden am Ende des dritten Schuljahres statt.

Unterricht

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren (1000 Stunden)
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten (280 Stunden)
  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten (300 Stunden)
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen (160 Stunden)
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen (160 Stunden)

Ausbildungsvergütung

  • ca. 1.000 EUR bis 1.300 EUR pro Monat
  • Unter Umständen addieren sich hierzu Zuschüsse für Fahrtkosten und Kleidung.

Für Ausbildungsbetriebe

  • Ausbildungsbetriebe für den Pflegefachmann / die Pflegefachfrau müssen über genügend Praxisanleiter/innen verfügen und dem Ausbildungsverbund „Generalistische Pflegeausbildung im Landkreis Waldshut“ angehören. So werden die Grundlagen geschaffen, damit die Auszubildenden ihre umfangreichen Einsätze in fremden Einrichtungen erfüllen können. Ein separater Schulvertrag ist nicht mehr nötig (nur für Altenpflegehilfe). Die unterzeichnete Beitrittserklärung senden Sie bitte an die Justus-von-Liebig-Schule, Koordinierungsstelle, Von-Kilian-Straße 5, 79761 Waldshut-Tiengen.
  • Bitte melden Sie Ihre Auszubildenden vor der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags an die Koordinierungsstelle. Sie bekommen dann den Ausbildungsplan mit den Blockzeiten für Ihre Auszubildenden, der Anlage zum Ausbildungsvertrag wird. Dann kann die Anmeldung an der Schule mit 3facher Vertragsausfertigung erfolgen.
  • Wenn Sie Ihre Einrichtung als Praxiseinsatzstelle zur Verfügung stellen möchten, melden Sie sich bitte. Kontakt: Marianne Winkler, Tel. 07751/884-105, marianne.winkler@jls-wt.de
  • Die Ausbildungsleistungen der Kooperationspartner sowie Pauschalen an die Pflegeschulen sind umsatzsteuerbefreit. Das Antragsformular auf Umsatzsteuerbefreiung für Träger der praktischen Ausbildung sowie ergänzende Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/USt-Bildung.aspx

Zur Aufnahme sind vorzulegen

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis der o.g. Voraussetzungen
  • Ausbildungsvertrag

Anmeldefrist

  • Bis zum 15. Juni eines Jahres
  • Der Ausbildungsvertrag muss unmittelbar nach Vertragsabschluss mit dem Träger der Schule vorgelegt werden, spätestens bis zu Beginn des Schuljahres.

Fachabteilung Pflege