Sie erreichen alle an der Schule Beschäftigten per Telefon und per Telefax über das Sekretariat, per E-Mail über die Mailadresse: Vorname.Nachname@jls-wt.de (setzen Sie den Vor- und Nachnamen des Adressaten ein).

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1BFAH

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1BFAH Berufsfachschule Altenpflegehilfe

Ziel der Ausbildung

  • Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin, zum Altenpflegehelfer soll die Kompetenzen vermitteln, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei Betreuung, Versorgung und Pflege sowohl gesunder als auch kranker älterer Menschen benötigt werden.
  • Der Abschluss zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer erfüllt die Zugangsberechtigung zur generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann.

Beginn Dauer der Ausbildung

  • Die Ausbildung beginnt am 1. August eines Jahres dauert ein Jahr.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  • der Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis zur Ausübung des Berufes und
  • der Nachweis eines anerkannten Ausbildungsplatzes in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe (Ausbildungsvertrag)

Theorie und Praxis

  • Der theoretische Unterricht findet im Blocksystem statt (ca. 720 Unterrichtsstunden)
  • Pflichtfächer: Religionslehre, Deutsch
  • Lernfelder: Konzepte in der Altenpflege, Unterstützung bei der Lebensgestaltung, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, Altenpflege als Beruf
  • Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären sowie ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe (ca. 850 Praxisstunden).
  • Prüfung: Eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung findet am Ende des Schuljahres statt.

Für Ausbildungsbetriebe

  • Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe bleibt vorerst in der bisherigen Form bestehen. Neu ist der Ausbildungsbeginn zum 01. August und die Blockbeschulung, siehe Schulblockplan. Mit der Schule muss ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden.

 

Zur Aufnahme sind vorzulegen

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf
  • Nachweis der o.g. Voraussetzungen
  • Ausbildungsvertrag

Anmeldefrist

  • Bis zum 15. Juni eines Jahres
    Der Ausbildungsvertrag muss unmittelbar nach Vertragsabschluss mit dem Träger der Schule vorgelegt werden, spätestens bis zu Beginn des Schuljahres.

Fachabteilung Pflege